Der Schulweg seine Sohnes erschien dem Vater eines Grundschülers zu unsicher. Er malte in Iserlohn auf die Straße vor der Grundschule eigenmächtig einen Zebrastreifen.
Das missfiel der Stadt und diese ließ den Zebrastreifen wieder schwarz übermalen. Begründet wurde es damit, dass in 30er Zonen keine Zebrastreifen zulässig wären. Der Vater erhielt eine Anzeige.
Angesichts des erheblichen Aufsehens, das der Fall hervorrief, wurden die Gegebenheiten noch einmal überprüft. Es stellte sich heraus, dass in besonderen Fällen auch in 30er Zonen Zebrastreifen erlaubt sind. Nun wird ein offizieller Überweg eingerichtet.